
Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz)
Sie betrifft somit Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen.
Die Beratung kann als Einzel- oder Paarberatung erfolgen.
Es wird eine gemäß § 95 anerkannte Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Inhalte
Das Erleben der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
Die emotionalen Haltungen und Konflikte von Eltern
Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder
Information über verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung
Setting
Mindestens 1,5 Einheiten für Einzel- und Paarberatungen
Mindestens drei Einheiten für Gruppenberatungen
Längere Beratungseinheiten zur Vertiefung sind jederzeit möglich
Kinder nehmen nicht an der Beratung teil
Einheiten
Dauer: 50 min pro Einheit
Kosten: 35€ pro Person/Einheit bei gemeinsamen Beratungseinheiten (mind. 1,5h)
60€ pro Einheit bei Einzeleinheiten
Termine
Termine nach Vereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich gerne unter:
0664/1918538 oder heike@liebmann.st