
Eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind.
Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.
Ziel ist die Entlastung und Unterstützung der Kinder und somit die Sicherung des Kindeswohls.
Indikation
Bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
Bei gravierenden Problemen in der elterlichen Kommunikation und mangelnder Kooperation
Bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
Im Falle hocheskalierter Konflikte zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
Im Zusammenhang mit Obsorge und Entziehung, nach Intervention des Kinderund Jugendhilfeträgers
Wenn Anlass zur Sorge im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils besteht
Bei länderübergreifenden Scheidungs- oder Trennungsprozessen
Beratungsschwerpunkte
Lebenssituation des Kindes
Kindern helfen, die Trennung zu verarbeiten
Verhaltens- und Reaktionsweisen der Kinder verstehen
Bedürfnisse und Nöte der Kinder sehen
Neue Formen der elterlichen Kooperation: Entwicklung einer Perspektive: „Elternschaft NEU“
Anliegen der Eltern
Entwicklung gemeinsamer Beratungsthemen- bzw. Ziele
Setting
Empfohlenes Stundenausmaß: 10 Einheiten
Gemeinsame Beratungsstunden beider Elternteile (Einzelstunden sind bei Bedarf möglich)
Kinder nehmen nicht an der Beratung teil
Am Ende der Beratungseinheiten wird eine Bestätigung für das Gericht ausgestellt.
Einheiten
Dauer: 50 min pro Einheit
Kosten: 125€ pro Einheit/Paar bei gemeinsamen Beratungseinheiten
90€ pro Einheit bei Einzeleinheiten
Termine
Termine nach Vereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich gerne unter:
0664/1918538 oder heike@liebmann.st